Die Rettungsgasse oder einfach (ursprünglich) Gasse ist der Fahrweg für Rettungskräfte bei Stau und stockendem Verkehr auf mehrstreifigen Richtungsfahrbahnen
„Stockt der Verkehr auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung, so müssen Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen in der Mitte der Richtungsfahrbahn, bei Fahrbahnen mit drei Fahrstreifen für eine Richtung zwischen dem linken und dem mittleren Fahrstreifen, eine freie Gasse bilden“
– § 11 Abs. 2 StVO 2013 (von Wiki https://de.wikipedia.org/wiki/Rettungsgasse
Die Rettungsgasse rettet Leben von ADAC
Machen Sie bei Unfällen auf mehrspurigen Fahrbahnen die sogenannte Rettungsgasse frei. Sie ist für Fahrzeuge mit Blaulicht gedacht, die schnellstmöglich zum Unfallort vordringen müssen. Im Ernstfall rettet diese Gasse Leben. Sorgen Sie so für die freie Fahrt der Einsatzkräfte.
Denken Sie daran: Bei einem Stau auf mehrspurigen Straßen sind alle Autofahrer verpflichtet, die Rettungsgasse freizumachen. Dabei – so heißt es in der Straßenverkehrsordnung – ist die Rettungsgasse bei zwei Fahrstreifen in der Mitte zu bilden: Autos auf dem linken Fahrstreifen müssen also an den linken Fahrbahnrand fahren, die auf der rechten Spur an den rechten Fahrbahnrand.
Bei dreispurigen Autobahnen ist die Rettungsgasse zwischen demäußersten linken und der direkt rechts danebenliegenden Fahrspurzu bilden. Hat die Autobahn vier Spuren, muss die Rettungsgasse jedoch wieder in der Mitte gebildet werden. Hintergrund: Der Standstreifen ist als Zufahrt zu den Einsatzstellen nicht geeignet, weil er oft nicht durchgehend ausgebaut oder von liegengebliebenen Fahrzeugen blockiert ist.
Der ADAC weist auch darauf hin, dass alle Autofahrer, die gegen das Gebot der Rettungsgasse verstoßen, mit einem Bußgeld von mindestens 20 Euro rechnen müssen. Jeder Autofahrer sollte daran denken, dass im Notfall keine Zeit verloren werden darf.
Vergleichbare Regeln zur Rettungsgasse gibt es neben Deutschland auch in der Schweiz, Slowenien und Tschechien. In Österreich ist die Bildung und das Freihalten einer Rettungsgasse inzwischen bereits im Verkehrsgesetz verankert.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen